Park-Ordnung


Es ist ein großes Vorrecht, dass unser Gemeindezentrum so innenstadtnah liegt, so ist es gut mit vielen verschiedenen Verkehrsmitteln, Bus, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto erreichbar. Leider ist der Parkraum sehr begrenzt, was sich jeden Sabbat zum Gottesdienst eindrucksvoll zeigt. Da muss in 2. und 3. Reihe geparkt werden, und viele finden dennoch keinen Platz. Es ist so, wie es ist.

Überraschend mussten wir feststellen, dass aber auch in der Woche der Parkraum oft voll ausgeschöpft wird, oftmals indem wenig effizient geparkt wird, noch öfter aber von Personen, die gar nicht unser Gemeindehaus besuchen wollen, sondern einen preiswerten (kostenlosen) Parkplatz  suchen. Was für Gemeindeglieder angemessen ist, wird aber zunehmend auch von Menschen wahrgenommen,d ie gar keinen Bezug zu unserer Gemeinde haben. Das Ergebnis ist, dass für Angebote und Veranstaltungen, die in der Woche stattfinden, keine Parkplätze zur Verfügung stehen. An dieser Stelle war Handlungsbedarf, der zu dieser Parkordnung für die Parkplätze der Adventgemeinde Lüneburg geführt hat:

Parkordnung der Adventgemeinde Lüneburg

  1. Der Parkplatz an der Adventgemeinde Lüneburg, Friedenstraße 19, ist grundsätzlich für Veranstaltungen der Gemeinde vorgesehen und soll dafür auch freigehalten werden. Veranstaltungsbesucher dürfen auch ohne besonderen Ausweis dort parken.
  1. Das Parken soll platzsparend und entsprechend der (noch aufzubringenden) Markierung erfolgen. Bei größeren Veranstaltungen, z.B. Gottesdienst, muss damit gerechnet werden, dass auch in 2. oder 3. Reihe geparkt wird. Nutzer des Parkplatzes akzeptieren dies und kalkulieren eine verzögerte Abfahrt daher grundsätzlich mit ein.
  1. In den veranstaltungsfreien Zeiten und während kleinerer Veranstaltungen, bei denen nicht alle Parkplätze benötigt werden, ist es Gemeindegliedern, und ggf. weiteren Berechtigten, erlaubt, den Parkplatz privat zu nutzen. Über angesetzte Veranstaltungen und daher ggf. eingeschränkte Parkmöglichkeiten soll sich der Fahrzeugführer vor Nutzung des Parkplatzes über die Gemeindehomepage http://www.adventgemeinde-lueneburg.de/veranstaltungskalender/ informieren. Insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden ist ausreichend Parkraum freizuhalten.
  1. Außerhalb von Veranstaltungen ist die Parkberechtigung durch den Parkausweis der Adventgemeinde Lüneburg, auf dem das Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben ist, nachzuweisen.
  1. Parkberechtigt sind:
  • Gemeindeglieder und regelmäßige Besucher der Adventgemeinde Lüneburg
  • Gemeindeglieder der Nachbargemeinden, sofern noch ausreichend Parkraum zur Verfügung steht (s. 2)
  • In Ausnahmefällen und auf Antrag auch sonstigen Bürger, gegen eine Zuwendung zum Gemeindehaushalt.
  1. Parkausweise sind bei Bernd Lingenau, bzw. unter der Emailadresse parken@adventgemeinde-lueneburg.de zu beziehen.
  1. Kurt Schubert und Arthur Bittner kontrollieren die korrekte Nutzung des Parkplatzes und haben die Berechtigung, Fahrzeugführer ohne Parkberechtigung des Parkplatzes zu verweisen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden schriftlich gemahnt. Nach mehrmaliger Mahnung (3 Mal) wird das Fahrzeug abgeschleppt.

Wir hoffen so, mehr Ordnung in unseren Parkplatz zu bringen und hoffen auf das Verständnis und die Bereitschaft sich anzupassen von allen beteiligten.


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